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Kostenübernahme

In der Psychotherapie gibt es verschiedene Kostenverfahren für Kassenpatient:innen, Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen. Diese Verfahren unterscheiden sich in Bezug auf die Abrechnung und die Kostenübernahme. Im Folgenden werden wir Ihnen die verschiedenen Verfahren und Möglichkeiten vorstellen. Wir beantworten Ihnen aber auch gerne jederzeit mögliche weitere Fragen - nehmen Sie hierfür einfach Kontakt zu uns auf.

Gesetzlich Krankenversichert

Die Durchführung einer Psychotherapie für gesetzlich versicherte Patient:innen bedarf der Zustimmung Ihrer Krankenkasse. Die Voraussetzung für diese Zustimmung ist die Durchführung einer Psychotherapeutischen Sprechstunde.

Bei Privatpatient:innen erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten für die Psychotherapie werden dabei individuell zwischen dem Therapeut:innen und dem Patient:innen vereinbart. Privatpatient:innen müssen die Kosten zunächst selbst tragen und können diese im Anschluss bei ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Die Erstattung der Kosten hängt von den individuellen Vertragsbedingungen der Versicherung ab. In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen bzw. Beihilfestellen nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen. 

Privat Krankenversichert

Selbstzahler:innen

Die Psychotherapie kann sofort ohne Formalitäten begonnen werden. Eine Psychotherapie wird bei der Krankenkasse nicht aktenkundig. Dies ist z.B. bei einem Wechsel der Krankenkasse oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig. Selbstzahler:innen bieten wir im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) individuell vereinbarte Sätze an. Für eine genaue Kostenaufschlüsselung nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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